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Lebensgefährte der Mutter haftet nicht fürs Kind


Im Rahmen eines aktuellen Rechtsstreits um die Hartz-Gesetze bezeichnet das Berliner Sozialgericht diverse Passagen der verschärften Richtlinien für verfassungswidrig. Zu dieser Feststellung der 103. Kammer führte die Klage einer 15-jährigen Berlinerin, der Ende letzten Jahres die Sozialleistungen gestrichen wurden.

Der Anwalt der 15-jährigen bezog sich auf einen möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz und wurde durch eine Eil-Entscheidung der 103. Kammer bestätigt. Die Haftung für Kinder in einer nichtehelichen Gemeinschaft wird dort als verfassungswidrig angesehen. Der vorsitzende Richter Felix Clauß erklärte den Vorwurf gegen die neuen Hartz-Gesetze mit der unklaren Rechtslage. Das Mädchen sei auf den Lebensgefährten ihrer Mutter angewiesen, hätte allerdings auf juristischer Ebene keine Möglichkeit den Unterhalt einzufordern. Um dieser Situation zu entgehen, müsse das Mädchen seine Mutter bei seiner Mutter ausziehen oder die Lebensgemeinschaft müsse aufgelöst werden. Des Weiteren können Stiefeltern den Unterhalt für ihre Stiefkinder von der Steuer absetzen, eine Möglichkeit, die Lebensgefährten nicht gegeben ist.
[Zum ganzen Artikel »  auf Berlin Umschau, vom 9. Januar 2007]