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Impressum

Impressumspflicht für Blogger ? Warum nicht ?!


"Ich bin Bloggistin, muss ich ein Impressum führen?" Ja, wenn ...

Sie auf irgendeine Weise Geld mit Ihrem veröffentlichten Geschreibsel verdienen, wenn Sie über Politiker oder Prominente berichten, deren Folgen Sie nicht privat verantworten könnten, weil kriminelle oder sozialunverträgliche Sachverahlte angesprochen werden. Diskussion um die Impressumspflicht und ab wann muss ich als Blogger der Quellenpflicht nachkommen?


Teledienstegesetz (TDSG)


Das Teledienstgesetz (TDSG) gilt auch für Dienstanbieter im Inernet und bezieht sich auf die Verabeitung von personenbezogenen Daten. Privatpersonen sind im allgemeinen davon befreit.

In Deutschland schreibt das Teledienstegesetz seit 2002 vor, dass jeder
geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten muss (§ 6 TDG). Das hat nicht mit Geld verdienen zu tun, geschäftsmässig bedeutet dass du "Dritte" ansprichst. Da ein Dienst geschäftlich sein kann, ohne gewerblich zu sein, können auch private, unkommerzielle Websites unter die Impressumspflicht fallen.

Ab wann eine Website als geschäftsmäßig gilt, ist umstritten.

Mediendienstestaatsvertrag


Für alle Nicht-Teledienste gilt der Mediendienstestaatsvertrag, der ebenfalls ein Impressum fordert (§ 10 MDStV). Beide Gesetze fordern, dass die entsprechenden Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Die erforderlichen Angaben sind sehr unterschiedlich, je nach Rechtsform oder Beruf des Anbieters.

Ob der Autor eines politischen Themenblogs ein Impressum benötigt ? DAS ist in der Rechtsprechung unumstritten. (fs/alex/mmb, Stand: 14.12.06)


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Hier gehts zu einer Diskussion um » Formulierungen in politischen Blogs, Arbeitstitel :


Wie schreibe ich über einen Politiker, wenn er gelogen hat ? » [Mehr]

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