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Gespraech zur Europaeischen Privatgesellschaft

Pressemitteilung vom 29.11.2010, Mittwoch, 1. Dezember 2010 von 14.00 bis 16.30 Uhr

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet am Mittwoch, dem 1. Dezember 2010 von 14.00 bis 16.30 Uhr im Fraktionssitzungssaal der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reichstagsgebäude ein Fachgespräch zur künftigen Europäischen Privatgesellschaft. Wir laden Sie dazu herzlich ein.

Ziel dieser neuen Gesellschaftsform ist es, gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen den Auftritt auf dem europäischen Binnenmarkt zu erleichtern. Teilnehmer des Fachgesprächs werden u.a. der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kauder, die rechtspolitischeSprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff, sowiederzuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Stephan Harbarth, sein. Als Experten werden u.a. der ehemalige Rektor der Universität Heidelberg, Prof. Peter Hommelhoff, sowie der Ordinarius für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Würzburg, Prof. Dr. Christoph Teichmann, sprechen.

Hintergrund: Im Juni 2008 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über das Statut der Europäischen Privatgesellschaft (die europaweite Bezeichnung lautet Societas Privata Europaea - SPE) - eine mit der deutschen GmbH vergleichbare supranationale Rechtsform - vorgelegt. Große Unternehmen haben in der Europäischen Union bereits seit 2004 die Möglichkeit, sich in der Societas Europaea (SE) als einer europäischen Rechtsform zu organisieren. Mit der SPE soll nun auch kleineren und mittleren Unternehmen ein geeigneter gesellschaftsrechtlicher Mantel für eine Geschäftstätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Durch die SPE würden sich die finanziellen und administrativen Hürden für eine wirtschaftliche Betätigung solcher Unternehmen auf dem europäischen Binnenmarkt deutlich reduzieren und sich ihre Wettbewerbsfähigkeit somit verbessern. Die Schaffung des Statuts der SPE ist deshalb aus unserer Sicht von großer Bedeutung und muss - wie dies im Koalitionsvertrag der christlich-liberalen Koalition als Ziel festgelegt ist - gefördert werden. Die Verabschiedung der SPE auf europäischer Ebene ist jedoch bisher nicht zuletzt an Bedenken gescheitert, die aus Deutschland vorgebracht wurden. Insbesondere sind hier zu nennen: Gläubigerschutz: Deutschland fordert ein einheitliches, festes Stammkapital von mindestens 8.000 Euro sowie eine europaweit verbindliche Sacheinlagenprüfung, um einen Gläubigerschutz nach dem Vorbild der GmbH sicherzustellen.

Arbeitnehmermitbestimmung: Es stellt sich die Frage, inwiefern das geltende nationale Niveau der Mitbestimmung auf die SPE übertragen werden kann. Sitzfrage: Es ist offen, ob Register- und Verwaltungssitz des Unternehmens einheitlich im selben Mitgliedstaat liegen müssen, um hierdurch eine Umgehung nationaler Schutzstandards zu verhindern. Der zuletzt vorgelegte Kompromissvorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft nimmt diese Bedenken in sehr erheblichem Umfang auf, so dass eine politische Einigung zu diesem seit vielen Jahren intensiv diskutierten Projekt in greifbare Nähe gerückt sein dürfte.

Mehr zum Fachgespräch: » veranstaltungen.cducsu.de/veranstaltungen/ die-europaeische-privatgesellschaft -zukunftsmodell -fuer -den -mittelstand/referenten
_____________________
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
mailto:fraktion@cducsu.de
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