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Regel für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit

Pressemitteilung, 14.6.2010, CDU-Bundestagsfraktion

Nach dem Fachgespräch „Arbeit grenzenlos – Was bringt der 1. Mai 2011 den Beschäftigten und ihren Betrieben?“ erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB:

Die Deutschen können mit Zuversicht dem Wegfall aller Beschäftigungsgrenzen zu den Nachbarn Polen und Tschechien sowie sechs weiteren mittel- und osteuropäischen EU-Mitgliedsstaaten zum 1. Mai 2011 entgegensehen. Die Sachverständigen aus Wirtschaft und Gewerkschaften äußerten im Rahmen des Fachgesprächs die Auffassung, dass eine Zuwanderungswelle nicht zu erwarten sei und die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit zu Impulsen für das Wachstum führen werde.

Negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung für Geringverdiener drohen zwar durch ein wettbewerbsverzerrendes Lohngefälle in der Zeitarbeit; diesem kann jedoch durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung tariflicher Mindestlöhne in der deutschen Zeitarbeitsbranche wirksam begegnet werden. Die Arbeitnehmergruppe setzt sich dafür ein, baldmöglichst eine klare rechtliche Regelung für einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche zu treffen.

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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