Textversion
Neue Artikel (gemischt)BuergerzeitungDirekte DemokratieEuropaDeutschlandKunst / KulturPresseMedienModulRedaktionArchiv

Deutschland:

Bildergalerie

Finanzen/Wirtschaft

Verbraucher Infos

Integrationspolitik

Bundesrat/Länder

Moabit

Allgemein:

Neue Artikel (gemischt)

Kontakt / Redaktion

Skellettsicht

FAQ

Umfragen

Politik in Bildern

Impressum

Andere Stimme Euraktiv.eu

Finanzmarkt
Klare Regeln für Ratingagenturen
Ratingagenturen beurteilen Unternehmen und Finanzprodukte. Mit Fehleinschätzungen haben sie maßgeblich zur weltweiten Finanzkrise beigetragen. Die europäischen Regierungen wollen sie jetzt besser beaufsichtigen: ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz auf den Finanzmärkten.
Das Bundeskabinett hat dafür die rechtlichen Voraussetzungen für die nationale Umsetzung der Ratingverordnung der Europäischen Union (EU) auf den Weg gebracht.

Mit dem beschlossenen Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) als Aufsichtsbehörde in Deutschland benannt. Ab Januar 2011 soll dann die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (Esma) die Aufsicht in Europa übernehmen.

Registrierung: Ab dem 7. Juni 2010 können neue Ratingagenturen ihre Registrierungsanträge bei der Bafin einreichen. Vor diesem Stichtag bereits bestehende Ratingagenturen können ihre Registrierung noch bis zum 7. September beantragen.

Bußgeld bei Verstößen: Verstöße gegen die EU-Ratingverordnung kann die Bafin künftig anhand eines Bußgeldkataloges ahnden.

Rating muss besser werden

Die Akteure auf den Finanzmärkten - unter anderem die Ratingagenturen - sollen weltweit wirksamer überwacht werden. Das hatten die großen Industrie- und Schwellenländer ("G-20") im April 2009 vereinbart.

Denn zur Finanzkrise beigetragen hat auch, dass die Agenturen die immer komplexeren Finanzprodukte und deren Risiken nicht richtig eingeschätzt haben. Hinzu kam ein latenter Interessenkonflikt: Ratingagenturen waren in der Vergangenheit auch an der Strukturierung solcher Produkte beteiligt. Mitunter haben sie in der Folge Wertpapiere oder Bankportfolios besser bewertet als diese tatsächlich waren.

Die sich verschlechternde Marktlage haben die Ratingagenturen vor Ausbruch der Finanzmarktkrise nicht rechtzeitig angezeigt - und ihre Ratings nicht angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte.

Das soll nicht wieder passieren. Deshalb haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im April 2009 auf gemeinsame Aufsichts- und Regulierungsregelungen geeinigt. Und sie haben so den G20-Beschluss umgesetzt.

Bessere Methodik, Interessenkonflikte vermeiden

Die Regelungen sollen die Qualität von Ratings verbessern, die Prozesse transparenter gestalten und Interessenkonflikte vermeiden. Zudem will die EU die Verantwortung und Verlässlichkeit von Ratingagenturen fördern. Sie will so insgesamt den Verbraucher- und Anlegerschutz verbessern.

Die EU-Ratingverordnung ist am 16. September in Kraft getreten. Wesentliche Punkte sind:


* Klare Regeln für mehr Transparenz

In der EU tätige Ratingagenturen müssen sich ab Juni 2010 bei der Finanzaufsicht des jeweiligen Landes registrieren lassen und ihre Geschäfte offenlegen. Um registriert zu werden, haben sie international festgelegte Anforderungen zu erfüllen. Außerdem müssen sie in mindestens einem Mitgliedstaat niedergelassen sein. Und für die Verwendung von Ratings aus Ländern außerhalb der EU schreibt die Union besondere Anforderungen vor.

* Interessenkonflikte vermeiden

Ratinganalysten dürfen künftig nicht mehr Kunden beraten und sie gleichzeitig bewerten. Ratingprozesse sind von weiteren Geschäftsinteressen der Agenturen zu trennen.

* Ratings und Methoden überprüfen

Die Verordnung verpflichtet Ratingagenturen zur regelmäßigen Überprüfung ihrer Ratings und Methoden.

* Sonderregeln für strukturierte Finanzinstrumente

Für strukturierte Finanzinstrumente müssen die Agenturen gesonderte und klar gekennzeichnete Ratingkategorien angeben.

(Kredit-)Ratingagenturen (engl. credit rating agency; CRA) sind private Unternehmen. Sie bewerten gewerbsmäßig die Kreditwürdigkeit (Bonität) von Unternehmen aller Branchen, Staaten und deren untergeordneter Gebietskörperschaften. Ratingnoten sind in der Regel Buchstabenkombinationen von AAA beziehungsweise Aaa (beste Qualität) bis D (zahlungsunfähig).

Auf den globalen Finanzmärkten spielen Ratingagenturen eine wichtige Rolle. Ihre Ratings wirken sich erheblich auf das Funktionieren der Finanzmärkte sowie das Vertrauen von Anlegern und Verbrauchern aus. Anleger, Kreditnehmer, Emittenten und Regierungen nutzen die Bewertungen dieser Agenturen für fundierte Anlage- und Finanzentscheidungen. Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Versicherungen berechnen damit ihre gesetzlichen Eigenkapitalanforderungen oder das Risiko ihres Anlagegeschäfts.

Die meisten Ratingagenturen haben ihren Sitz derzeit außerhalb der Europäischen Union. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es keine Rechtsvorschriften für die Tätigkeit von Ratingagenturen und die Bedingungen für die Abgabe von Ratings. Trotz der großen Bedeutung der Agenturen für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte existieren für sie nur begrenzt EU-Vorschriften: zum Beispiel über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten.

Kontext:
Informationen des Bundesfinanzminsteriums
EU-Ratingverordnung