Textversion
Neue Artikel (gemischt)BuergerzeitungDirekte DemokratieEuropaDeutschlandKunst / KulturPresseMedienModulRedaktionArchiv

Deutschland:

Bildergalerie

Finanzen/Wirtschaft

Verbraucher Infos

Integrationspolitik

Bundesrat/Länder

Moabit

Allgemein:

Neue Artikel (gemischt)

Kontakt / Redaktion

Skellettsicht

FAQ

Umfragen

Politik in Bildern

Impressum

Netzsperren sollen verboten werden

Aus dem Newsletter Deutscher Bundestag (DBT), v. Dienstag, 16.2.2010: hib - heute im bundestag Nr. 039

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen aus den Bereichen Wirtschaft und Technologie des Deutschen Budnestages gibt es neue Gesetzentwurfe der Parteien "Die Linke" und der Partei "Gruene/Bue 90":

Berlin: (hib/HLE/MIK) Anlassunabhängige Zugangsbeschränkungen in Kommunikationsnetzen sollen für unzulässig erklärt werden. Die Linksfraktion will mit einem Gesetzentwurf (17/646) erreichen, dass das verabschiedete und noch nicht in Kraft getretene Zugangserschwerungsgesetz ersatzlos aufgehoben wird. Mit dem Zugangserschwerungsgesetz sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, Internet-Seiten mit kinderpornographischen Inhalten zu sperren. Vorrang müsse die Löschung von Daten haben, fordert die Fraktion. Zugangssperren würden keinen effektiven Schutz gegen die Bereitstellung kinderpornographischer Angebote darstellen.

Nach Ansicht der Linksfraktion wirft das Zugangserschwerungsgesetz auch erhebliche verfassungsrechtliche und operative Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Ländern auf. Gefahrenabwehr und Regulierung von Medieninhalten würden in der Zuständigkeit der Länder liegen. Die Länder würden den zuständigen Institutionen bereits heute sämtliche Möglichkeiten des Vorgehens gegen strafbare Inhalte in Telemedien bieten. Die Landesgesetzgeber hätten von ihrer Gesetzgebungskompetenz in diesem Fall Gebrauch gemacht. ”Der Bundesgesetzgeber ist also verfassungsrechtlich für den vorgeschlagenen Regelungsinhalt ebenso wenig zuständig wie das Bundeskriminalamt für Zusammenstellung einer Sperrliste und die daran anknüpfenden Verfügungen von Netzsperren“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs.


Ebenso brachte die die Bundestagsfraktion Bündnis/Die Grünen
: einen Gesetzentwurf in den Budnestag zu den Internet-Sperrgesetzen bzw. ihre Aufhebung. Wirtschaft und Technologie/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/HLE/MIK) Das in der letzten Legislaturperiode beschlossene Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen soll aufgehoben werden. Dies verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf (17/661). Es habe sich im Bundestag inzwischen weitgehend die Überzeugung durchgesetzt, dass das Gesetz unverhältnismäßig in Grundrechte eingreife und Sperrmaßnahmen auch nicht geeignet seien, das Auftreten von Internetseiten mit kinderpornographischen Inhalten im Netz effektiv zu bekämpfen. Die Fraktion weist außerdem darauf hin, dass die Bundesregierung durch das von ihr verhängte einjährige Anwendungsmoratorium selbst ”einschneidende Bedenken hinsichtlich des Gesetzes hat“. Es gebe außerdem verfassungsrechtliche Bedenken. Der Bundespräsident habe diese Bedenken gegenwärtig zu prüfen. Auch um dem Bundespräsidenten diese Prüfung zu ersparen, sei es angezeigt, das Gesetz aufzuheben, verlangt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Aktuelle Infos auch zu anderen Tehemen auf der Internetpräsenz des Deutschen Bundestages (BTD): //» www.bundestag.de/service

» Zur Titelseite