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Mittwoch, 27. Januar 2010, um 19.00 Uhr,

im Bundesrat, Leipziger Straße 3-4, 10117 Berlin, Saal 1.128, statt. In dieser ersten Sitzung werden die beiden Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Außerdem stimmt der Ausschuss über die Freigabe seiner Sitzungsprotokolle aus der 15. Wahlperiode des Deutschen Bundestages ab.

Im Anschluss an die Konstituierung berät der Vermittlungsausschuss über die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für Hartz IV Empfänger.
Der Bundesrat hatte am 18. Dezember 2009 den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des entsprechenden Gesetzes angerufen. Die Höhe der prozentualen Bundesbeteiligung wurde vom Bundestag für das Jahr 2010 auf durchschnittlich 23,6 % (zurzeit 25,4 %) festgesetzt.

Aus Sicht der Länder folgt die vorgesehene Absenkung der Bundesbeteiligung zwar rechnerisch dem im Gesetz enthaltenen Anpassungsmechanismus, der sich an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert. Dieser bilde jedoch nicht die tatsächliche - steigende - Kostenentwicklung ab. Zudem würden zeitlich weit zurückliegende Daten einbezogen. Die festgesetzte Quote sei nicht ausreichend, um die gesetzlich verankerte Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro zu erreichen. Die Anpassungsformel soll sich nach dem Willen des Bundesrates daher zukünftig an den tatsächlichen Unterkunftskosten ausrichten.

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