Ermittlung von Regelbedarfen bei Hartz IV
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
» Drucksache 789/10
Mit dem Gesetz setzt der Bundestag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 um, mit dem das Gericht die Verfassungswidrigkeit der bisherigen Festlegung der Regelbedarfe der sogenannten Hartz IV-Leistungen und der Sozialhilfe festgestellt hatte. Es basiert auf inhaltsgleichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen.
Der Bundestag erhöht den Regelsatz für Langzeitarbeitslose um fünf auf 364 Euro monatlich. Die Regelsätze für Kinder werden künftig eingeständig ermittelt. Das Gesetz fördert gezielt Bildung und gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus Hartz IV-Familien, indem es zum Beispiel - unter bestimmten Bedingungen - Nachhilfeunterricht unterstützt. Zudem sind ein Betrag von zehn Euro für Musikunterricht oder Vereinsbeiträge sowie ein Zuschuss zum gemeinschaftlichen Mittagessen an Schulen vorgesehen. Das Gesetz erhöht auch die Freibeträge für die Erwerbseinkommen Erwachsener, um Anreize zur Aufnahme einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu schaffen.
Die ursprünglichen Gesetzentwürfe hat der Bundestag in zahlreichen Detailregelungen verändert, etwa indem er die sogenannte Gutschein-Lösung und die Direktzahlung als gleichwertige Alternativen bei Förderung der Bildung und Teilhabe von Kindern ausgestaltete.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 26. November 2010 umfangreich Stellung genommen. Unter anderem forderte er, dass bei Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung durch die Kommunen die Auswirkungen auf die örtlichen Bewohnerstrukturen zu berücksichtigen sind. Er befürchtete, dass die Kommunen die in diesem Zusammenhang vorgesehene Satzungsermächtigung zu einer restriktiveren Regelung der Angemessenheit nutzen könnten und hierdurch eine Konzentration von Leistungsempfängern in "einfachen Wohnlagen" erfolgt. Hierdurch wären Entwicklungen möglich, die die ausgewogenen Bewohnerstrukturen unterlaufen und somit der inneren Sicherheit abträglich sein könnten, argumentierte der Bundesrat. Der Bundestag hat sich dem angeschlossen und eine Regelung in das Gesetz aufgenommen, die die Kommunen verpflichtet, bei der Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten auch den Erhalt sozial ausgewogener Bewohnerstrukturen zu berücksichtigen, um der Bildung sozialer Brennpunkte entgegenzuwirken.
Die Länder hatten auch gefordert, die notwendigen Aufwendungen von Schülern für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule, die in zumutbarer Weise nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, bei den Bedarfen für Bildung und Teilhabe zu berücksichtigen. Der Bundesrat betonte, dass die hierdurch entstehenden Kosten durch den Regelsatz nicht ausreichend gedeckt sind. Auch diese Forderung hat im Gesetzesbeschluss des Bundestages im Wesentlichen Berücksichtigung gefunden.
Ausschussempfehlungen
» Drucksache 789/1/10
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik empfiehlt, dem Gesetz zuzustimmen.
Im Gesundheitsausschuss ist eine Empfehlung nicht zu Stande gekommen.
Tagesordnungspunkt 3
Siebtes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
» Drucksache 790/10
Mit dem Beschluss setzt der Bundestag den finanziellen Beitrag des Bundes an den erbrachten Leistungen der kommunalen Träger für die Wohnkosten von Langzeitarbeitslosen für das Jahr 2011 neu fest. Die Höhe der Bundesbeteiligung ist auf der Grundlage einer gesetzlich festgeschriebenen Formel anzupassen, wenn sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt um mehr als 0,5 Prozent verändert hat. Da diese Voraussetzungen gegeben sind, soll die prozentuale Bundesbeteiligung für das Jahr 2011 für Baden-Württemberg 28,5 Prozent, für Rheinland-Pfalz 34,5 Prozent und die übrigen Länder 24,5 Prozent betragen. Auf das gesamte Bundesgebiet bezogen entspricht dies einer durchschnittlichen Höhe von 25,1 Prozent.
Der Bundesrat hatte zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung am 5. November 2010 Stellung genommen und eine höhere Beteiligung des Bundes für das Jahr 2011 gefordert. Aus seiner Sicht ist die Bundesbeteiligung entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung und nicht nach der Zahl der Bedarfsgemeinschaften festzusetzen, wie es das geltende Recht vorschreibt. Vor diesem Hintergrund sei eine Neuberechnung vorzunehmen und die Quote der Bundesbeteiligung anzupassen. Der Bundesrat begründete seine Forderung unter anderem mit Berechnungen des Deutschen Landkreistages. Diese hätten ergeben, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung inzwischen eine Bundesbeteiligung von 35,9 Prozent und nicht - wie vorgesehen - von 25,1 Prozent gezahlt werden müsste. Der Bundestag hat das Gesetz jedoch unverändert beschlossen.
Ausschussempfehlungen
» Drucksache 790/1/10
Da der Bundestag die Forderungen der Länder - die diese auch bereits in dem entsprechenden Verfahren des letzen Jahres erhoben hatten - nicht berücksichtigt hat, empfehlen der federführende Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik und der Finanzausschuss, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das Gesetz sei mit dem Ziel der Ausrichtung der Anpassungsformel an den tatsächlichen Unterkunftskosten grundlegend zu überarbeiten.
Mehr Infos://www.» bundesrat.de/cln_171/nn_8396/DE/presse/pm/2010/188-2010.html
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