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Einspruch gegen verminderte Bundesbeteiligung an Unterkunftskosten

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung Einspruch gegen das vom Bundestag im Dezember 2009 beschlossene Gesetz zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches eingelegt. Die Forderung der Länder nach grundlegender Überarbeitung ließ sich in dem vom Bundesrat initiierten Vermittlungsverfahren trotz langwieriger Verhandlungen nicht durchsetzen.

Die Länder hatten den Vermittlungsausschuss angerufen, weil sie mit der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der Bundesbeteiligung an den Wohnkosten für Langzeitarbeitslose von 25,4 auf durchschnittlich 23,6 Prozent für das Jahr 2010 nicht einverstanden waren. Zudem kritisierten sie die im Gesetz enthaltene Berechnungsgrundlage.

Nachdem der Vermittlungsausschuss seine Beratungen am 10. November 2010 ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen hat, lag das Gesetz dem Bundesrat in unveränderter Fassung vor. Aufgrund des Einspruchs der Länder kann es nur dann in Kraft treten, wenn der Bundestag diesen mit der Mehrheit seiner Mitglieder zurückweist.

Sechstes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Drucksache 745/10 (Beschluss), » www.bundesrat.de

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