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Haushaltsgesetz 2011: Die abschließende zweistündige Debatte über das Haushaltsgesetz 2011 (17/2500, 17/2502, 17/3524, 17/3525) beginnt um 10.45 Uhr. Anschließend entscheiden die Abgeordneten in namentlicher Abstimmung über den Gesamtentwurf des Haushaltes 2011. Bereits zuvor wird in zweiter Lesung über einen Änderungsantrag der SPD-Fraktion namentlich abgestimmt. Auch die Linke hat einen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz vorgelegt (17/3852). Nach Abschluss der Beratungen im Haushaltsausschuss des Bundestages über den Bundeshaushaltsplan für 2011 summieren sich die Ausgaben auf 305,8 Milliarden Euro. Das sind 13,7 Milliarden weniger als für 2010 geplant waren und 1,6 Milliarden Euro weniger als im Entwurf der Bundesregierung vorgesehen. Gleichzeitig sinkt die Nettoverschuldung von 80,2 Milliarden Euro in 2010 auf 48,4 Milliarden Euro. Im Regierungsentwurf waren dafür noch 57,5 Milliarden Euro vorgesehen. Eine weitere namentliche Abstimmung gibt es zu einem Änderungsantrag der Linksfraktion zum Einzelplan "Allgemeine Finanzverwaltung". Die Linke hat zu diesem Einzelplan insgesamt vier Änderungsanträge (17/3848, 17/3849, 17/3850, 17/3851), Bündnis 90/Die Grünen haben einen Änderungsantrag vorgelegt (17/3901). Über den Einzelplan selbst wird ohne Debatte abgestimmt. Der Finanzplan des Bundes 2010 bis 2014 (17/2501) soll zur Kenntnis genommen werden (17/3526).

Zurückweisung eines Einspruchs des Bundesrates: Über die Zurückweisung eines Einspruchs der Länderkammer stimmt der Bundestag auf Antrag von CDU/CSU und FDP nach 20-minütiger Aussprache gegen 13.30 Uhr namentlich ab. Es wird erwartet, dass der Bundesrat zuvor in seiner Sitzung am gleichen Tag, 26. November, Einspruch gegen das am 4. Dezember 2009 vom Bundestag beschlossene sechste Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzgebung (1/412, 17/137, 17/143) einlegt. Dabei geht es um die Bundesbeteiligung an den Unterkunfts- und Heizkosten für Langzeitarbeitslose. Der Bundesrat hatte am 18. Dezember 2009 beschlossen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit dem Ziel anzurufen, das Gesetz grundlegend zu überarbeiten (17/355). Diesen Einspruch muss der Bundestag mit der "Kanzlermehrheit" überstimmen, damit es noch in Kraft treten kann. In seiner Sitzung am 10. November 2010 hatte der Vermittlungsausschuss das Vermittlungsverfahren zu dem Gesetz nach rund zehnmonatiger Beratungszeit ohne Ergebnis abgeschlossen. Damit bleibt es bei der vom Bundestag beschlossenen Absenkung der Beteiligungsquote des Bundes an der Finanzierung dieser Kosten von 25,4 auf 23,6 Prozent für das Jahr 2010. Die Länder hatten diese Absenkung ebenso wie die Berechnungsgrundlage kritisiert und gefordert, die kommunalen Haushalte stärker von den faktisch gestiegenen Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger zu entlasten.

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