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2.454 Asylerstanträge im Monat Novmber 2009

Pressemitteilung/BMI

Im November 2009 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2.454 Asylerstanträge
gestellt.

Die Zahl der Asylbewerber ist im Vergleich zum Vormonat um 183 Personen (-6,9 Prozent) gesunken und gegenüber dem Vorjahresmonat November 2008 um 724 Personen (41,8 Prozent) gestiegen. Von Januar bis November 2009 wurden 25.429 Erstanträge gestellt. Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 4.993 Anträge (24,4 Prozent) mehr.

Auch im November 2009 kamen viele Asylbewerber vor allem aus dem Irak (September: 580, Oktober: 595, November: 558) und aus Afghanistan (September: 419, Oktober: 377, November: 406).

Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im November 2009 2.454 Personen (Vormonat: 2.637 Personen) Asyl beantragt.

Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 183 (-6,9 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (November 2008: 1.730 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im November 2009 um 724 (41,8 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im November 2009 waren: Zum Vergleich September, Oktober, November

1. Irak: 580, insgesamt: 595 558

2. Afghanistan: 419 (377 406)

3. Iran: 182 (153 121)

4. Russ. Föderation: 45 (100 121)

5. Kosovo: 110 (132 114)

6. Türkei: 109 (134 92)

7. Syrien
61
96 88

8. Aserbaidschan
94
72 57

9. Vietnam
77
69 55

10. Serbien
63
31 52
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Wiederholte Asylanträge: 398


Neben den 2.454 Personen, die im November 2009 erstmals Asyl beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragt haben (Erstanträge), wurden 398 erneute Asylanträge nach Rücknahme oder Ablehnung eines früheren Asylantrags gestellt (Folgeanträge). Im November 2009 hat das Bundesamt über die Anträge von 2.575 Personen (Vormonat: 2.251)
entschieden.

Insgesamt 562 Personen (21,8 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 53 Personen (2,0 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 509 Personen (19,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

Darüber hinaus hat das Bundesamt im November 2009 bei 204 Personen (7,9 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt, z.B. weil im Herkunftsland die Todesstrafe, die Folter oder andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder
persönliche Freiheit konkret droht.

Abgelehnt wurden die Anträge von 1.079 Personen (41,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z. B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 730 Personen (28,4 Prozent).

II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis November 2009 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis November 2009 haben insgesamt 25.429 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (20.436 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 4.993 Personen (24,4 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis November 2009:

1. Irak
6.210
Personen

2. Afghanistan
3.012
Personen

3. Türkei
1.328
Personen

4. Kosovo
1.301
Personen

5. Vietnam
1.053
Personen

6. Iran
1.035
Personen

7. Russ. Föderation
851
Personen

9. Syrien
777
Personen

8. Nigeria
723
Personen

10. Indien
620
Personen

Folgeanträge: 4.998

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Neben den 25.429 Erstanträgen wurden insgesamt 4.998 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis November 2009 hat das Bundesamt 26.570 Entscheidungen (Vorjahr: 19.049)
getroffen.

Insgesamt 7.578 Personen (28,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem
Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention)
zuerkannt. Darunter waren 401 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des
Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 7.177 Personen (27,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3
des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis November 2009 bei 1.481 Personen (5,6 Prozent)
Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz)
festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 10.319 Personen (38,8 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch
Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 7.192 Personen
(27,1 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende November 2009
22.351, darunter 18.332 Erstanträge und 4.019 Folgeanträge (Vormonat: 22.003 anhängige Verfahren,
davon 17.979 Erst- und 4.024 Folgeanträge).

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