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Fernbusrichtlinie verstößt gegen EU-Recht

Pressemitteilung

„Die Freigabe des Buslinienverkehrs ist eine Missachtung der UN-Behindertenrechtskonvention, die durch die Europäische Union 2010 ratifiziert wurde, und damit nicht rechtens“, kritisiert Ulf-D. Schwarz, Geschäftsstellenleiter des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts.

Mit der geplanten Liberalisierung soll der Wettbewerb belebt und Fernbusfahrten dadurch günstiger werden. „Auf der Strecke bleiben Menschen mit Behinderung, da in der Fernbusrichtlinie keine verbindliche Barrierefreiheit geregelt ist“, betont Schwarz und kündigt massive Proteste des Verbandes dagegen an. Bereits im November 2010 hatte der BSK gegen die geplante Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes interveniert, weil die Barrierefreiheit darin außen vor bleibt. Betroffen davon wären nicht nur Menschen mit Mobilitätseinschränkung, sondern auch ältere Menschen und Eltern mit Kleinkindern.

„Unfassbar ist für mich die Reaktion des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, der die gestrige Entscheidung begrüßt. Diese Beurteilung ist unqualifiziert und ignoriert die Rechte behinderter Verbraucher“, so Schwarz.

Offen bleibt auch die Frage, wie die Bundesregierung durch diese Entscheidung ihren im Juni vorgelegten Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention einhalten will.

„Für Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer, CSU, steht alleine die kostengünstige Reisemöglichkeit und die Lobby der Busunternehmen im Vordergrund. Menschen mit Behinderung sind in diesem Gesetzentwurf ausgeschlossen, obwohl gerade sie die barrierefreie Mobilität mit Bus und Bahn benötigen“, sagt Maik Nothnagel, sozialpolitischer Referent im BSK.

In einem Schreiben an die CDU/CSU-Behindertenbeauftrage Maria Michalk, wies Nothnagel schon im April auf die Gefahr einer Liberalisierung der Fernbusrichtlinie hin. Michalks Antwort darauf: „Wir werden den von der Bundesregierung vorzulegenden Gesetzentwurf genau prüfen. Im kommenden parlamentarischen Verfahren wird dabei auch die Frage der Barrierefreiheit in der Personenbeförderungskette eine Rolle spielen“.
Der BSK fordert die Bundesregierung auf, die Diskriminierung und Ausgrenzung behinderter Reisender nicht zuzulassen und sich stattdessen an die Umsetzung der UN-BRK zu machen. Darin ist Mobilität ein wesentlicher Punkt zu dem sich die Bundesregierung am 26.03.2009 verpflichtet hat. Behinderte Menschen möchten auch wie andere Menschen preisgünstige Fernbusse nutzen.

Peter Reichert
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Altkrautheimer Straße 20
74238 Krautheim
Tel.: 06294-4281-25
Fax: 06294-4281-29
www.bsk-ev.org

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Altkrautheimer Str. 20, 74238 Krautheim, Geschäftsstellenleiter: Ulf D. Schwarz, Telefon: 06294 4281-0, Telefax: 06294 4281-79, vertreten durch den Geschäftsführenden Vorstand.