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ALG 1 und 58 Jahre alt ? ALG 2 oder Zwangrente.

Bei ALG I: Schnell Arbeitslosengeld II beantragen, um die Zwangsrente zu stoppen. Die 58 Regelung läuft in diesem Jahr aus.

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) rät Arbeitslosengeld Eins Empfängern, die mindestens das achtundfünfiziste (58) Lebensjahr erreicht haben, schnell zu handeln, da ansonsten die Armuts- Zwangsverrentung droht.Wer bereits mindestens 58 Jahre alt ist oder bis zum Jahresende noch wird und vor dem 1.1.2008 einen Anspruch auf ALG II hat, darf grundsätzlich nicht zwangsverrentet werden. „Deshalb kann es vorteilhaft sein, einen bisher nicht wahrgenommenen Anspruch zu realisieren und einen Antrag zu stellen“ erläutert Künkler. Dies betreffe die so genannte Dunkelziffer: also Personen, die von ihrem Einkommen und Vermögen her leistungsberechtigt sind, bisher aber kein ALG II beziehen.

Allen anderen, denen auch nach der von der Koalition angekündigten Änderung ab dem nächstem Jahr die Zwangsrente droht, empfiehlt die Koordinierungsstelle, Widerspruch einzulegen und sich an die Sozialgerichte zu wenden. Tipps zur rechtlichen Gegenwehr bietet die KOS auf ihrer » Internetseite (www.erwerbslos.de) an.

Quelle/ Artikel : KOS, » gegen-hartz.de, 05.12.07

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