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Alles im Dreiklang des Koalitionsvertrages 2006: Reformieren, investieren, sanieren - und Deutschland voranbringen.

Ein strategischer Meilenstein im großen Koalitionsprogramm 2006 der Bundesregierung ist gesetzt: Das Ehrenamt wird gestärkt » (www.bundesregierung-online.de). Der Referentenentwurf für das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ wurde noch vor Jahresende von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) veröffentlicht und allgemein von Kulturvertretern und Unionspolitikern begrüßt. Zwar seien "noch Unebenheiten zu beseitigen", so die Unionssprecher des Medien - und Kulturausschusses des Bundestages Wolfgang Börnsen und Klaus Riegert in einer Pressemitteilung, aber fleißig wie Politiker sind, liegt der neue Gesetzesentwurf zur Ergänzung des Steinbrück Papiers schon vor und kann beispielsweise von der Homepage des Bundestagsabgeordneten Freiherr von Stetten herunter geladen werden. Von Stetten ist unter anderem Berichterstatter im Finanzausschuss und habe, so auf der Homepage zu lesen, damit maßgeblichen Einfluss auf den Gesetzentwurf (» www.christian-stetten.de).

Nach den Vorgaben des Koalitionsvertrages soll ein im Januar zu verabschiedenes Gesetz dann rückwirkend zum 1. Januar 2007 Ehrenamtlichen Bürgern und Spendern Erleicherungen verschaffen. Zwei Verbesserungen im Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht kommen laut dem Internet Portal Business News für Großspender zum Tragen : Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Einkommens oder Gewinns dürften zukünftig abgezogen werden. Zuvor waren es je nach Spendenzweck fünf oder zehn Prozent. Eine zweite Erleichterung soll der Wegfall zeitlich begrenzter Vor- und Rückträge von Großspenden sowie der Höchstbetrag für Spenden an Stiftungen bringen. Diese Spenden dürfen ab 2007 zeitlich unbegrenzt auf künftige Gewinne vorgetragen werden.


„Die zahlreichen Vereine in unseren Gemeinden sind eine der wichtigsten Stützen für ein lebendiges und abwechslungsreiches Gemeindeleben", sagt der Bundestagsabgeordnete der CDU/CSU Christian von Stetten. Dieses Gesetz erleichtere das Engagement von Bürgern, in dem verschiedene steuerliche Erleichterungen für das Ehrenamt eingeführt würden. Dazu gehöre die Erhöhung der Übungsleiterpauschale von 1.848 auf 2.100 Euro und die Anhebung der Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung der Vereine von 30.678 auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr. Die Einführung eines Abzuges von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten bei der Betreuung von hilfsbedürftigen Menschen läge dann ab dem neuen Jahr 2007 bei 300 Euro pro Jahr.

(Text: Business News / CDU/CSU: Stetten/ mmb)