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Landesrecht vor Bundesrecht ?

Mitteilung aus dem Deutschen Bundestag (DBT), Berlin, 56. Oktober 2006.

Bundesrecht, das nach der Föderalismusreform durch Landesrecht ersetzt werden kann, entfällt zunächst nicht. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/2691) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/2545).

Gesetze des Bundes blieben so lange gültig, bis die Länder sie neu gefasst hätten. Ein sofortiger "Entfall" sei bei keinem Gesetz gegeben, so die Bundesregierung.

[Bezugsquelle : www.bundestag.de]